NRW-Verkehrsunternehmen erlauben Mitnahme von Pedelecs und E-Bikes

Die Neuregelung tritt zum 1. April 2014 in Bussen und Bahnen in Kraft, teilt das Kompetenzcenter Marketing (KCM) der NRW-Verkehrsverbünde und -gemeinschaften mit.

Dies erfolge, um Streitigkeiten zu vermeiden und durchgehende Reiseketten zu sichern, ergänzte KCM-Chef Klaus Vollmer. Außerdem werden Tandems und andere Räder über Standardgröße demnächst im SPNV zugelassen. Im ÖPNV gilt hier eine Kulanzregelung für Schwerbehinderte.

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