NRW-Kommunalwirtschaft soll privaten Wettbewerb parieren dürfen – Anhörung im Landtag
Der NRW-Landtag hat am 5. November Experten zu der von SPD und Grünen geplanten Lockerung des Kommunalwirtschaftsrechts angehört. In den Ausschüssen für Kommunalpolitik sowie Wirtschaft, Mittelstand und Energie sind dabei die unterschiedlichen Positionen der privaten Unternehmen und der „kommunalen Familie“ deutlich zu Tage getreten. Die Rückkehr zum alten, vor der Verschärfung durch CDU und FDP im Jahre 2007 gültigen Kommunalwirtschaftsrecht soll insbesondere die Energieversorger wettbewerbsfähiger machen. Sie stärkt erklärtermaßen aber auch Verkehrsbetriebe.
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