Neue Richtlinien für bayerische ÖPNV- und Busförderung amtlich veröffentlicht
Die Ministerialdirektoren Hans Schleicher (Bayerisches Verkehrsministerium) und Klaus Weigert (Bayerisches Finanzministerium) haben am 27. Dezember die neuen, von 2012 bis 2014 gültigen „Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (RZÖPNV)“ veröffentlicht. Von ihnen können Kommunen und Verkehrsunternehmen, auch die des Bundes, profitieren.
Im Abschnitt Fahrzeugförderung heißt es unter anderem: „Das Personenbeförderungsgesetz (insbesondere § 8 Abs. 3 PBefG) und Nahverkehrspläne oder gleichwertige Pläne sind zu beachten.“ Bei abweichenden Fahrzeugstandards müsse das Verkehrsunternehmen dem Aufgabenträger eine Stellungnahme zum Zuwendungsantrag vorlegen. Weiter werden die Verkehrsunternehmen verpflichtet, Vorteile aus der Busförderung bei ihren Tariferhöhungsanträgen „kostenmindernd zu berücksichtigen“.
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