Neue Eisenbahnregulierung verbaut Möglichkeit zur Rückholung überzahlter Nutzerentgelte
Die Möglichkeit, auf dem Rechtsweg einen Teil der Infrastrukturentgelte nicht zu zahlen oder zurückzufordern, weil sie unrechtmäßig überhöht seien, wird mit Inkrafttreten des neuen Eisenbahn-Regulierungsgesetzes (ERegG) nicht mehr bestehen.
Dies prognostizierten Referenten aus Wissenschaft und Verwaltung auf der Fachtagung „Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts“ am Mittwoch, 3. September, in Tübingen.
Eine Reihe von Eisenbahnen und Bestellern hat die Entgelte mit der Begründung angefochten, sie seien nach § 315 BGB „unbillig“ (vgl. ÖPNV aktuell Extrablatt 13a/14). In solchen Verfahren musste der Infrastrukturbetreiber seine Preisbildungsgrundsätze darlegen. Den Gerichten erschienen diese Grundsätze in vielen Fällen nicht plausibel.
Grund für die Anwendung des § 315 BGB – vom BGH mit Urteil von 18. Oktober 2011 abgesegnet – ist die „Insuffizienz“ eisenbahnrechtlicher Vorschriften in Deutschland. Auch durch das neue Regulierungsgesetz, das in der 38. Kalenderwoche in die Verbändeanhörung gehen soll, verbessert sich die Situation nicht.
Grund dafür sei die „minimalistische Ausprägung“ der Regulierung durch den Gesetzentwurf. Hingegen verschwindet ein im Einzelfall wirksames Instrument, das Infrastrukturbetreiber zu einer stärkeren Kostenorientierung veranlasste.