Nationaler Aktionsplan Behindertenrechte bekennt sich zum Erhalt der Behindertenfreifahrt
Die Schwerbehindertenfreifahrt soll künftig in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn (DB) gelten. „Damit entfällt die bisherige 50-km-Beschränkung um den Wohnort“, kündigt das Bundeskabinett in seinem am Mittwoch beschlossenen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an. „Die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen gehört zu den zentralen Voraussetzungen einer selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe“, stellt die Ministerrunde fest. „Für behinderte Menschen spielt dabei der öffentliche Personennah- und -fernverkehr eine entscheidende Rolle.“
Vor diesem Hintergrund bekennt sich die CDU/CSU-FDP-Regierung einerseits zum Ziel der Barrierefreiheit, andererseits zum Erhalt der Behindertenfreifahrt. Denn dieses von Bund und Ländern mit 500 Mio. EUR jährlich finanzierte Maßnahme leiste „einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe behinderter Menschen“ am ÖPNV. Angesichts von Haushalts- und Steuerungsproblemen war in den vergangenen beiden Jahren verschiedentlich über eine „grundlegende Neuordnung“ des Ausgleichs diskutiert worden (ÖPNV aktuell 43/10, 105+106/09).
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