Musterverfahren gegen TVgG NRW im nächsten Stadium

Die Vergabekammer in Detmold hat die Beschwerde der Mittelstandskooperation Go-on zum Nachtexpress Paderborn abgewiesen – erwartungsgemäß. Nun geht das Musterverfahren vor das OLG Düsseldorf, und damit kann erstmals auch die Verfassungsmäßigkeit der Landesregelung geprüft werden. Darauf ruhen nun die Hoffnungen des NWO. Auch die Juristen von PWC, die die Vergabestelle NPH vertreten, sind auf das Ergebnis gespannt.

Die Bielefelder Go-on ringt weiter juristisch um den Auftrag für das Linienbündel 69 „Nachtexpress Paderborn“. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf werde man sofortige Beschwerde einlegen, kündigte der Geschäftsführer der Mittelstandskooperation Christoph Lünser gegenüber „ÖPNV aktuell“ an.
„Der Raum Paderborn ist zwar Neuland für uns, aber einige unsere Gesellschafter sind dort bereits tätig“, ergänzte Lünser. „Wir würden gerne dort mit eigenen Genehmigungen aktiv werden.“
Gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) hatte der Nahverkehrsverbund Paderborn-Höxter (NPH) unter anderem verlangt, dass Bieter sich auf einen als repräsentativ anerkannten Tarifvertrag verpflichten, konkret also den zwischen KAV NRW und Verdi abgeschlossenen TV-N NRW.
Diese Bedingung hat Go-on nicht erfüllt – und wurde folgerichtig ausgeschlossen. Dagegen richtet sich zunächst eine Rüge, dann eine die Vergabebeschwerde vor der Vergabekammer (VK) Detmold.

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