Monopolkommission kritisiert und empfiehlt

Die Monopolkommission hat ihr alle zwei Jahre zu erstellendes Gutachten zum Wettbewerb im Eisenbahnverkehr vorgelegt.

In ihrer Stellungnahme befasst sich die Kommission mit dem Sondervermögen Infrastruktur und gibt Empfehlungen, die Mittel für die Eisenbahninfrastruktur wettbewerbsorientiert einzusetzen. Grundsätzlich begrüßt werden die im Koalitionsvertrag genannten Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen im System Bahn. Insbesondere sei die geplante Entflechtung der DB InfraGO AG eine notwendige Voraussetzung für die Entwicklung des Wettbewerbs. Das müsse nun konsequent umgesetzt werden. Allerdings fehle der Bundesregierung bisher eine klare Zielsetzung für die DB AG. Dies führe zu Zielkonflikten zwischen öffentlichem Auftrag, wirtschaftlicher Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit. So würden notwendige Reformen und Investitionsentscheidungen verzögert oder erschwert. Wörtlich heißt es: „Zudem besteht die Gefahr, dass neue Investitionen nicht die erwarteten Wirkungen erzielen oder sogar verpuffen, weil unklar bleibt, welchen Beitrag sie zur übergeordneten Strategie leisten sollen.“

Ohne eine klare strategische Ausrichtung des Bundes und Reformen bei der DB würden auch mehr Mittel die Probleme des Konzerns nicht lösen. Die Kommission empfiehlt, die Gelder des Sondervermögens wettbewerbsorientiert und kosteneffizient zu nutzen. Dafür müsse aber der Bund und nicht die DB über die Verwendung entscheiden. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Mittel dort eingesetzt werden, wo sie die Wettbewerbsposition der DB-eigenen Verkehrsunternehmen stärkten. Um mit den Geldern den größten volkswirtschaftlichen Nutzen zu erzielen, sei eine unabhängige Instanz nötig. (FM)

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