Monopolkommission: „Dringender Nachbesserungsbedarf“ am geplanten Eisenbahn-Regulierungsgesetz
Die Monopolkommission hat den Entwurf für ein Eisenbahn-Regulierungsgesetz (ERegG/ERG) als „ingesamt … einen Schritt in die richtige Richtung“ gewürdigt.
„In einigen ganz wesentlichen Punkten besteht jedoch dringender Nachbesserungsbedarf“, hält das Beratergremium der Bundesregierung in seinem am
6. Juli vorgelegten 19. Hauptgutachten fest. Zahlreiche Detailregelungen würden nicht der Stärkung des Wettbewerbs, der Steigerung der Effizienz und damit der gesellschaftlichen Wohlfahrt dienen, heißt es dazu. Aus Sicht der Monopolkommission müsste zum Beispiel eine strikte „rechtliche, organisatorische und entscheidungsbezogene Unabhängigkeit“ der Infrastrukturunternehmen von den Transportgesellschaften festgeschrieben werden.
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