„Liebesschlösser“ sind nicht herrenlos, Wegnahme ist daher Diebstahl
Zwei Männer, die im Februar über 50 derartige Schlösser von der Kölner Hohenzollernbrücke entfernten und an einen Schrotthändler verkaufen wollten, wurden zu drei Monaten Haft bzw. 90 Tagessätzen verurteilt.
Neben den Eigentümern dürften nur die Kommune oder die Deutsche Bahn (DB) die modernen Brauchturmszeugnisse entfernen, sagte ein Kölner Amtsrichter laut „Kölner Stadt-Anzeiger“.