LG Magdeburg erklärt Hordorf-Lokführer schuldig

Das Landgericht Magdeburg hat den Lokführer des Zugunglücks von Hordorf zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt, berichtet „MDR Sachsen-Anhalt“. Bei der Kollision im Januar 20122 verloren zehn Menschen das Leben, 22 wurden verletzt. Einer der Nebenkläger will das Urteil gegen den Lokführer nicht akzeptieren und hat am 28.12.2012 angekündigt, in Revision zu gehen.

Ihm gehe es nicht um das Strafmaß, sondern um eine umfangreichere Aufklärung des Unglücks. Das Gericht stellte dagegen in der Urteilsbegründung klar, dass es nur die individuelle Schuld des Angeklagten zu überprüfen hatte, und befand den 41-Jährigen der fahrlässigen Tötung in zehn Fällen, der fahrlässigen Körperverletzung in 22 Fällen sowie der fahrlässigen Gefährdung des Bahnverkehrs für schuldig. Er hätte den Signalen mehr Aufmerksamkeit widmen müssen (Akz: 25 KLs 162 Js 2742/11 (47/11) .

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