LEFG-Sonderprogramm für nichtbundeseigene Bahnen in Baden-Württemberg

Nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) in Baden-Württemberg erhalten 2015 zusätzlich 10 Mio. EUR vom Land.

Im Rahmen des Landeseisenbahnfinanzierungsgesetzes (LEFG) stellt das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) bereits regulär 8 Mio. EUR für die Infrastruktur von Personen- und Güterverkehr auf der Schiene zur Verfügung.
Die jetzt bewilligten 10 Mio. EUR Sondermittel sollen der nachhaltigen Ertüchtigung der Infrastruktur nichtbundeseigener Eisenbahnen dienen. Förderfähig sind beispielsweise die nachhaltige Sanierung des Streckennetzes, von Brücken, Tunneln und Dämmen sowie der Leit- und Sicherungstechnik. Von den Sondermitteln profitieren sollen 2015 folgende Eisenbahninfrastrukturunternehmen: Erms-Neckar-Bahn AG; Zweckverband ÖPNV im Ammertal; Zweckverband Schönbuchbahn; Hohenzollerische Landesbahn; Landratsamt Konstanz; Südwestdeutsche Verkehrs AG; Albtal-Verkehrs-GmbH; Stadtwerke Trossingen; MVV Verkehr; Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft; Stadt Pfullendorf; Stadt Bad Wurzach; Ablachtalbahn; Zweckverband Kandertalbahn und der Zweckverband Verkehrsverband Wieslauftalbahn.

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