Langjährig geduldete Linienbusse dürfen nicht ausgesperrt werden
Ein Eigentümer, dessen Grund viele Jahre lang dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung stand und dort auch eine Bushaltestelle geduldet hat, darf keine Betonbarrieren aufstellen.
Das hat das VG Neustadt/Weinstraße in einem Eilverfahren entschieden. Der Eigentümer will gegenüber dem Pirmasenser Nord-Bahnhof einen Bezahlparkplatz einrichten, die Kreisverwaltung hatte die sofortige Entfernung der Barrieren angeordnet (Beschluss vom 13. Mai 2014, Az. 3 L 365/14.NW).