Landgericht Stuttgart: Klage auf Schadensersatz gegen ehemaliges SSB-Vorstandsmitglied teilweise stattgegeben

Die 31. Kammer für Handelssachen am Landgericht Stuttgart hat ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) zur Zahlung von Schadensersatz an die Gesellschaft in Höhe von 580.000 Euro verurteilt (31 O 78/20 KfH).

Rechtsgutachten, die von seiner Nachfolgerin eingeholt wurden, ergaben, dass jahrelang überhöhte Vergütungen an Betriebsratsmitglieder bezahlt worden seien. Es ging dabei unter anderem um nicht gesetzeskonforme Höhergruppierungen, um die Gewährung von Zulagen, um Sitzungsgelder und pauschale Aufwandsentschädigungen. 2016 stellte die SSB diese Praxis ein, nahm Rückgruppierungen vor und führte mit Erfolg zahlreiche arbeitsgerichtliche Prozesse. Mit der vorliegenden Klage macht die SSB Schadensersatzansprüche gegen den Beklagten geltend, die damit begründet werden, dass dieser seine Pflichten als Vorstand verletzt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (jb)

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