Land fördert On-Demand-Verkehre

Das Land Baden-Württemberg hat die Förderung von On-Demand-Angeboten für interessierte Stadt- und Landkreise neu aufgelegt.

Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne): „Mit On-Demand-Verkehren können wir den öffentlichen Nahverkehr auch in Zeiten schwacher Nachfrage und in ländlichen Räumen sinnvoll ergänzen.“ Je dünner eine Region besiedelt sei, desto schwieriger sei es, den ÖPNV wirtschaftlich zu betreiben. Das neu aufgelegte Programm biete ein passgenaues Instrument zum Ausbau dieser Verkehre.

Laut der nun veröffentlichten Förderrichtlinie des Landesverkehrsministeriums können die kommunalen Aufgabenträger jeweils mit bis zu 2 Mio Euro bei der Einrichtung und dem Betrieb flexibler und bedarfsorientierter Angebote unterstützt werden. Die Stadt- und Landkreise können bis zum 29. September 2023 ihre Anträge beim Ministerium für Verkehr einreichen. Vorgesehen sind zwei unterschiedliche Varianten: Für Vorhaben, bei denen die Verkehre im kommunalen Design ausgestaltet sind, werden bis zu 1,5 Mio Euro zur Verfügung gestellt. Sofern der Antragssteller allerdings eine Gestaltung der Fahrzeuge im vollständigen bwegt-Landesdesign sicherstellt, kann der Zuschuss auf maximal 2 Mio Euro erhöht werden.

Ziel ist es, in Kombination auf bestehenden Linien an allen Wochentagen ein mindestens stündliches Fahrtenangebot zwischen 5.00 Uhr und 24.00 Uhr (am Wochenende mindestens ab 7.00 Uhr) bereitzustellen und somit einer Mobilitätsgarantie im ÖPNV näher zu kommen. Dabei wird eine enge Verzahnung mit bestehenden Bahn- oder Regiobuslinien angestrebt, um Anschlüsse mit bestmöglichen Umsteigezeiten sicherzustellen. Die Menschen sollen das neue Verkehrsangebot über Internet, App und Telefon buchen können.

Im Vergleich zur Förderrichtlinie „On-Demand-Verkehre 2022“ gibt es einige Neuerungen. Möglich ist es nun, die On-Demand-Vorhaben schrittweise innerhalb der fünf geförderten Jahre auf die beantragte Größe zu erweitern. Dadurch seien die Antragstellenden flexibler. Auch im Hinblick auf die Förderquote und die Fördersumme wurden Anpassungen vorgenommen. So können Aufgabenträger bei einer jährlich um zehn Prozentpunkte abschmelzenden Fördersumme im ersten Jahr bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Betriebs- und Marketingkosten abrufen. Im fünften und letzten Förderjahr sind noch bis zu 20 Prozent der Kosten möglich. (mab)

Teilen
Drucken

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Nach oben