Kommunale Familie nicht geschlossen gegen Öffnung von Busspuren –
Die Freigabe von Busspuren für E-Fahrzeuge ist unter Experten weiterhin umstritten – und auch innerhalb der kommunalen Spitzenverbände besteht keine einheitliche Haltung. Das ist bei einer Expertenanhörung im Bundestag zum Elektromobilitätsgesetz (EmoG) am 4.2.2015 deutlich geworden.
Der Gemeindebund (DStGB) erkennt durchaus Vorteile für eine flüssige Verkehrsabwicklung.
Hingegen sagen Städte- und Landkreistag voraus, dass Busbeschleunigungen konterkariert werden. Die beiden Spitzenverbände kritisieren zudem, dass der Gesetzentwurf so schnell erarbeitet wurde, dass er das Busspuren-Gutachten des Verkehrsministeriums (BMVI) nicht berücksichtigen konnte. Das Gutachten sei zudem einseitig, weil nicht eine Stadt untersucht wurde, die Busspuren freigeben will.
Auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der Bundesverband Elektromobilität (BEM) wollen die Busbeschleunigung nicht durch PKW gefährden lassen, schon gar nicht durch „tonnenschwere“ Plug-In-Hybride wie Porsche Panamera. Der BEM fürchtet zudem einen Imageschaden für die Elektromobilität, wenn sie zulasten des ÖPNV privilegiert wird. Der VDV wies darauf hin, dass Störer auf den Busspuren den ÖPNV verteuern, indem sie die Taktzeiten verlängern. Auch die steigende Unpünktlichkeit sei ein Problem. Würden Busspuren für einzelne, nicht klar als bevorrechtigt erkennbare Verkehrsteilnehmer geöffnet, sinke gemäß der „Broken-Window-Theorie“ die Hemmschwelle für alle anderen.