Koalitionsausschuss: Einigung auf Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Dies solle Infrastruktur-Projekte beschleunigen: Für die Beseitigung von Engpässen bei Autobahnen, Bundesstraßen, Schienenwegen sowie Wasserstraßen soll demnach künftig generell ein „überragendes öffentliches Interesse“ gelten und sollen die Verfahren erheblich beschleunigt und gestrafft werden. Naturschutz soll wichtig bleiben, aber zum einen soll das Umweltverbandsklagerecht eingeschränkt werden und zum anderen soll es nicht mehr möglich sein, notwendige Maßnahmen durch endlose Verfahren zu blockieren. Dafür sollten mehr Möglichkeiten zum Ausgleich und Ersatz geschaffen werden. Für die Elektrifizierung von Bahnstrecken bis 60 Kilometer Länge soll in Zukunft außerdem keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig sein. (FM)