Kein Wahlrecht mehr für SPNV-Aufgabenträger
Wie in unserem heutigen Extrablatt gemeldet, hat der BGH den Vergleichsvertrag von VRR und DB Regio aus dem Jahr 2009 kassiert. Beide Seiten wollen zunächst versuchen, den Vertrag aus dem Jahr 2004 mit neuem Leben zu erfüllen. Die BAG-SPNV stellt einen Wettbewerbsfahrplan vor, der aber schon angekündigte Direktvergaben nach der EU-Verordnung 1370/07 nicht enthält.
Der Vergabesenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat heute NS Abellio Recht gegeben: Die erneute Direktvergabe des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) an DB Regio NRW vom November 2009 ist unwirksam. Damit haben die Bundesrichter die Entscheidungen der Vergabekammer (VK) Münster und des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf bestätigt. „S-Bahnen müssen ausgeswchrieben werden" – mit diesen Worten hat der BGH seine Pressemitteilung eindeutig überschrieben. Weil der Spruch des OLG Düsseldorf einem älteren Spruch des OLG Brandenburg widersprach, sorgte der BGH nun für Rechtsklarheit.
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