Kein Ausgleich aus EU-Kasse für Fahrgastverluste auf grenzüberschreitender Buslinie

EU-Organe sind nicht schadensersatzpflichtig, wenn ein grenzüberschreitender Bestandsverkehr durch Konkurrenzangebote Fahrgastverluste erleidet.

Mit dieser Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt die Beschwerde von Transports Schiocchet zurückgewiesen.
Das Busunternehmen aus dem französischen Dorf Beuvillers bei Thionville betreibt seit 1973 öffentliche sowie Werkslinien in das nahe Luxemburg. Diese seien durch die EU-Verordnung 1073/07 bzw. ihre Vorgängerin 684/92 geschützt. Gleichwohl hätten fünf französische und luxemburgische Kollegen Genehmigungen für Parallelverkehre erhalten.
Trotz Beschwerden von Schiocchet seien weder die Kommission noch der Ministerrat eingeschritten. Im Gegenteil: Sie hätten diesen ungesetzlichen Wettbewerb sogar noch begünstigt. Den Fahrgeldausfall bezifferte der Beschwerdeführer auf 8,3 Mio. EUR.
Der EuGH wies alle Teilanträge zurück bzw. erklärte sie für „offensichtlich unzulässig“. Schiocchet muss außerdem die gesamten Verfahrenskosten übernehmen.

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