Kaum Chancen für NBE Rail vor dem Vergabesenat in Naumburg
Die Direktvergabe im „Elektronetz Sachsen-Anhalt Nord“ wird vom OLG Naumburg vermutlich nicht kassiert. Diesen Eindruck haben sowohl die Vertreter von NASA als auch von NBE Regio aus der mündlichen Verhandlung mitgenommen. In ihrer Einschätzung, ob die Direktvergabe an sich zulässig ist, offenbaren sich weiterhin erhebliche Differenzen.
Am Mittwoch, 17. Oktober, hat das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg mündlich über den Großauftrag für das „Elektronetz Sachsen-Anhalt Nord“ verhandelt. Der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt (NASA) hat den Vertrag freihändig an DB Regio vergeben, wogegen die mittelständisch geprägte NBE Rail zunächst vor die Vergabekammer (VK) Halle und anschließend vors OLG gezogen ist.
Sowohl NBE-Chef Torsten Sewerin, sein Anwalt Clemens Antweiler als auch NASA-Geschäftsführer Klaus Rüdiger Malter haben aus der mündlichen Verhandlung den Eindruck mitgenommen, dass der Vergabesenat der sofortigen Beschwerde nicht stattgeben wird – und zwar aus formalen Gründen.
Nach einem OLG-Beschluss ist der Vergaberechtsweg erschöpft. NBE-Anwalt Antweiler hat jedoch weitere Schritte angekündigt, darunter womöglich Verfassungsbeschwerde sowie die Einschaltung der EU-Kommission.
Wie die drei Verfahrensbeteiligten gegenüber „ÖPNV aktuell“ erklärten, sehen die Richter nach ihrer vorläufigen Rechtsauffassung ein Fristversäumnis.
Ähnlich hatte bereits die Vorinstanz argumentiert: NBE Regio hätte demnach gegen alle Besteller – neben NASA auch ZGB Braunschweig, LNVG Niedersachsen und NVS Thüringen – vorgehen müssen. Dies aber sei zu spät erfolgt, weswegen die so genannte Präklusionsfrist überschritten wurde und der Antrag daher abzulehnen sei.
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