Kartellamt unterwirft Verkehrsverbünde ab sofort der Fusionskontrolle
Das Kartellamt unterwirft die nach PBefG und AEG ausdrücklich erwünschten Verkehrskooperationen seiner Fusionskontrolle. Neuen Verbünden droht ab sofort ein Verbot, wenn sie selbst Busse, Bahnen oder Liniengenehmigungen erhalten sollen. Oder wenn Einnahmenaufteilungsverträge Anreize schaffen, die den Wettbewerb um Verkehrsverträge oder Liniengenehmigungen einschränken.
Mit der neuen Bewertung gibt das Bundeskartellamt eine langjährige Praxis auf. Bisher haben die Wettbewerbshüter im Nahverkehr darauf verzichtet, „rein kooperative Gemeinschaftsunternehmen" der Fusionskontrolle zu unterziehen, jedenfalls dann, wenn derartige Projekte den Gesellschaftern „ausschließlich als Forum für die Koordinierung ihrer Leistungen im ÖPNV dienen und alle formalen und materiellen Voraussetzungen für eine Freistellung als Nahverkehrskooperation erfüllen".
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