Kabinett beschließt Novelle des BSWAG
Das Gesetz ist die rechtliche Grundlage für Investitionen in das rund 33.800 km lange Schienennetz des Bundes. Dessen bisherige Ausgestaltung – insbesondere die finanzielle Trennung von Ersatzinvestitionen und Instandhaltung – hat sich laut Ministerium „in einzelnen Bereichen zuletzt zunehmend als ein Investitionshemmnis erwiesen“. Dies soll im Zuge des geplanten Gesetzentwurfs beseitigt werden. Im Gesamtnetz und insbesondere auf den geplanten Hochleistungskorridoren soll zudem ein optimierter Mitteleinsatz eine höhere Kapazität und dauerhafte Verfügbarkeit ermöglichen.
Das Gesetz sieht als wesentliche Änderung unter anderem vor, dass der Bund sich künftig auch an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung beteiligt. Zudem kann der Bund IT-Leistungen zur Digitalisierung der Infrastruktur finanzieren. Möglich ist auch, dass bestimmte Folgekosten aus Investitionsprogrammen des Bundes zur Herstellung von Barrierefreiheit oder freiwilligen Lärmsanierungen finanziert werden können. Des Weiteren kann der Bund in Verkehrsstationen künftig auch Ersatzinvestitionen „nachhaltig ausgestalten“ und die Stationen an den verkehrlichen Bedarf anpassen. (mab)