Jetzt auch Klage in Niedersachsen gegen Direktvergabe im „Elektronetz Sachsen- Anhalt“
Im Ringen um die Direktvergabe des „E-Netzes Sachsen-Anhalt“ hat die Düsseldorfer Kanzlei RWP für ihren Mandanten jetzt den Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) verklagt.
Mit dem Landgericht (LG) Braunschweig muss sich damit erstmals eine juristische Instanz außerhalb des Hauptauftraggebers Land Sachsen-Anhalt befassen. Parallel ist weiterhin die Vergabeklage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg anhängig, nachdem die Vergabekammer (VK) Halle den Antrag von NBE Rail abgewiesen hatte (ÖPNV aktuell 45, 9/12).
Der Mitbesteller ZGB soll Kalkulations- und Preisdaten offenlegen, um Schadensersatzklagen vorzubereiten, gab Rechtsanwalt Clemens Antweiler gegenüber „ÖPNV aktuell“ an. Er stütze die Klage auf zwei Säulen:
• das Preisauskunftsgebot im Kartellrecht (GWB) für die Fälle eines Nachfragemonopols,
• die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH). Er hatte durch staatliche Beihilfen geschädigte Unternehmen neben dem europäischen auch einen deutschen Rechtsschutz zugebilligt. In den Fällen „Flughafen Hahn“ und „Flughafen Lübeck“ wurden dazu ein Auskunfts- und Unterlassungsanspruch festgestellt (ÖPNV aktuell 26, 13/11).
Sachsen-Anhalt hatte die erneute freihändige Vergabe mit einer „einmaligen Gelegenheit“ bei Preis und Leistung begründet.
Mehr zu dem Thema finden Abonnenten von <link external-link external link in new>ÖPNV aktuell in Ausgabe 57/12.