Initiative zu Löhnen und Sozialstandards
Die NRW-Landesregierung hat einen Gesetzesantrag beschlossen, der „soziale und fianzielle Sicherheit“ für Mitarbeiter im ÖPNV garantieren soll.
NRW wird nun mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) starten. Ziel ist es, dass die Anforderungen nicht nur bei wettbewerblichen oder Direktvergaben, sondern auch für eigenwirtschaftliche Verkehre gelten. Durch eine Änderung des PBefG sollen hierzu Regelungen zum Antrags- und Genehmigungsverfahren angepasst werden. Dabei werde der grundsätzliche Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre im Genehmigungsverfahren „lediglich konkretisiert“.
Vorgesehen ist, dass bei wettbewerblichen oder Direktvergaben soziale Faktoren sowie Vorgaben zu Tariftreue und Personalübergang bei einem Betreiberwechsel mit in die Anforderungen aufgenommen werden können. Diese Vorgaben sollen künftig auch eigenwirtschaftliche Bewerber erfüllen. Zudem müssten sie nachweisen, dass sie die Verkehre über die gesamte Vertragslaufzeit kostendeckend erbringen. (mab/NaNa)