Höhere Schwellenwerte im Vergaberecht veröffentlicht – Sektorenauftraggeber sofort betroffen, andere Auftraggeber später
Die EU-Kommission hat die Schwellenwerte des Vergaberechts zum 1. Januar 2012 nach zwei Jahren Stabilität leicht angehoben und dabei geglättet.
Für Dienstleistungsaufträge in den Sektoren Verkehr, Energie und Trinkwasser gelten damit neue Grenzen von 400.000 EUR (bislang 387.000 EUR). Denn die unmittelbar wirkende EU-Sektorenverordnung enthalte eine dynamische Verweisung auf die Schwellenwerte, erklärt das Forum Vergabe.
Mehr zu dem Thema finden Abonnenten von <link external-link external link in new>ÖPNV aktuell in Ausgabe 98/11.