Hanss gesteht und muss 330 Tagessätze zahlen
Die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht (LG) Leipzig hat den langjährigen Chef der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), Wilhelm Georg Hanss, wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 89.100 EUR verurteilt.
Dies entspricht 330 Tagessätzen zu 270 EUR. Das Urteil vom 22. Juni berücksichtigt nur zwei Luxusreisen nach Dubai, die Hanss im Zusammenhang mit Cross-Border-Leasing-Geschäften der LVB angenommen und nicht versteuert hatte.
Weil es vor dem Richterspruch eine „Verständigung“ der Parteien und anschließend ein entsprechendes Geständnis gab, verzichtete die Staatsanwaltschaft auf sechs weitere Anklagepunkte, etwa im Zusammenhang mit Concorde-Gratisflügen. Das geht aus den Prozessberichten des „MDR“, der „Leipziger Volkszeitung“ und der „Lausitzer Rundschau“ hervor.
Mehr zu dem Thema finden Abonnenten von <link external-link external link in new>ÖPNV aktuell in Ausgabe 52/11.