Härtetest für Inhousevergabe fällt wahrscheinlich aus

Im Streit um den Stadtbus Lampertheim hat das OLG Frankfurt am Donnerstag dringend zum Vergleich geraten. Die kommunale Seite knüpft ihn aber an die Bedingung, dass der angekündigte Angriff auf den Querverbund unterbleibt. Der Lampertheimer Stadtbus hat abermals die juristischen Instanzen beschäftigt. Inzwischen liegt die Zuständigkeit beim Frankfurter Oberlandesgericht (OLG), das gestern, 19. Dezember, dazu verhandelt hat.

Das Reisecenter Beth ist an dem Auftrag unverändert stark interessiert, wie Geschäftsführer Dieter Beth im Saal 106 im Frankfurter Gerichtsgebäude noch einmal beteuert hat.
Aber der Mittelständler sieht den alteingesessenen Betrieb bei der Auftragsvergabe durch den Aufgabenträger immer wieder unfair übergangen. In dieser Beurteilung hatten ihm zuvor bereits Vergabekammern oder -senate in Karlsruhe und Darmstadt beigepflichtet.
In Frankfurt wurde nun um die Notvergabe gestritten. Damit der Linienverkehr bis zu der (vom OLG Karlsruhe angeordneten) Neuausschreibung weiterrollt, haben die Kommune (31.000 Ew.) und ihr Unternehmen Verkehr und Tourismus Lampertheim (VTL) das Bibliser Busunternehmen Müller bis weit ins Jahr 2015 beauftragt.
Viel zu lange sei das – und außerdem auch widerrechtlich, argumentierte Beths Anwalt Sebastian Roling von der Osnabrücker Kanzlei Roling & Partner.
Diese lange Interimszeit sei jedoch unbedingt erforderlich, hielt ihm Martin Ott von der Stuttgarter Kanzlei Menold Bezler entgegen. Auf ihn stützen sich der neue Bürgermeister Gottfried Störmer (parteilos) und VTL-Chef Bernd Isenhardt.
Beide waren sie persönlich in Frankfurt erschienen, ebenso wie die Busunternehmer Martin und Ludwig Müller. Rechtsanwalt Ott führte unter anderem die einjährige Vorabbekanntmachung nach dem neuen PBefG zur Begründung an.
Tatsächlich sei die Rechtslage zwischen Vergabe- und Gewerberecht, zwischen nationalem und Europarecht selbst für Eingeweihte kompliziert, attestierte der Vorsitzende des OLG-Vergabesenats Wolfgang Weber. Aber gerade deswegen hätte die Stadtverwaltung für die Notvergabe nicht nur mit Müller, sondern auch mit Beth verhandeln müssen, und zwar offiziell. Dies aber habe sie unterlassen.

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