Griechenland vor PBefG-Novelle – Öffnung im Fernverkehr

Die griechische Regierung hat eine Novelle des Personenbeförderungsgesetzes vorgelegt. Im wesentlichen geht es dabei um die Neuordnung des Regionalbusverkehrs und die Freigabe des nationalen Fernverkehrs. Damit werden die verschiedenen Rechtsregimes der EU-Verordnung 1370/07 in nationales Recht übersetzt. So soll für mehr Transparenz bei Kosten und Zuschüssen gesorgt werden.

Die Großstadtverkehre in Athen und Thessaloniki werden hingegen bis 2019 nicht angetastet, d.h. bis zum Ende der europäischen Übergangsfrist. Beide Firmen durchlaufen harte Restrukturierungsmaßnahmen, in die die streikbereiten Belegschaften nach und nach eingebunden werden.
Auch für die kleineren Stadtverkehre der privaten KTEL-Gesellschaften soll es beim bestehenden Regime bleiben.
Der KTEL-Regionalbusverkehr soll dagegen ab 2015 teilweise geöffnet, „unfaire Konkurrenz“ hingegen ausgeschlossen werden. Dazu wird die Rolle der Regionen als Aufgabenträger aufgewertet.
Für bestimmte Einzellinien, so genannte  „Filetstücke“, sind  eine eigenwirtschaftliche Verkehrsleistung und Genehmigungswettbewerb vorgesehen. Daneben werden Linienbündel geplant, mit denen die öffentliche Hand gute und schlechte Risiken mischen und so die Versorgung preisgünstig abdecken will. Schließlich sind Vergaben nach der EU-Verordnung vorgesehen – von der Ausschreibung bis hin zu Direktvergaben, zum Beispiel auf kleinen Ägäis-Inseln.
Verkehrsminister Kostis Chatzidakis sprach von einem Spagat zwischen Markt und Daseinsvorsorge, der das Angebot sichern und modernisieren soll. Dazu gehört auch, dass der griechische Bahnregulierer (RAS) zur nationalen Behörde für Landverkehr (EAChEM) umfunktioniert wird. EAChEM soll die anstehenden Wettbewerbsnetze europaweit bekannt machen.

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