Fahrgastrechte: Neuer DB-Vertrag mit Taxenverband BZP
Bei der Weiterbeförderung von Reisenden bei Störungen im Zugverkehr wird die Deutsche Bahn (DB) auch in Zukunft mit den Mitgliedern des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP) zusammenarbeiten. Das haben beide Seiten unabhängig voneinander bekanntgemacht. Den Wert des bis zum 29. Februar 2016 laufenden Rahmenvertrags schätzt die DB auf 30 Mio. EUR.
Im Pflichtfahrtgebiet gilt weiterhin der amtliche Taxentarif, informiert der BZP. Darüber hinaus werde die DB künftig bundeseinheitlich 70 Cent/km netto zahlen, 5 Cent mehr als bisher. Bei Großraumfahrzeugen steigt das Entgelt von 76 auf 81 Cent. Außerdem sei das Zahlungsziel für die auf Gutscheinbasis abgerechnete Leistung „auf vielfachen Wunsch des Gewerbes“ auf
21 Tage verkürzt worden. In Summe errechnet der BZP eine Steigerung gegenüber dem bisherigen Niveau von 9 %.
Die Rahmenvereinbarung gilt auch für die Beförderung von DB-Mitarbeitern.
Der BZP ist eigenen Angaben zufolge seit 2007 DB-Vertragspartner. Man habe erneut durch einen hohen Organisationsgrad eine nahezu flächendeckende Abdeckung anbieten können. Für die DB ging es um „die Optimierung der Geschäftsabläufe sowie die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes, bei einer bundesweiten Beförderungssicherheit“.
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