Fahrgastrechte in Bussen gelten erst ab Fahrten über 250 km – ÖPNV nicht betroffen
Die umfangreichen Fahrgastrechte, wie sie jetzt schon in Bahn und Flugzeug Anwendung finden, gelten im Linienbusverkehr nur eingeschränkt. Die EU-Verkehrsminister haben sich jetzt darauf geeinigt, dass die Rechte nur bei Verkehren über eine Entfernung von 250 km zur Anwendung kommen. Damit ist der Linienbusverkehr im ÖPNV ausgenommen. Bei Entfernungen über 250 km haben Fahrgäste bei Unfällen Anspruch auf Entschädigung von mindestens 220.000 EUR pro Person und 1200 EUR pro Gepäckstück. Behinderten Reisenden kann die Mitfahrt nicht verweigert werden, außer aus Sicherheitsgründen oder wenn die Infrastruktur fehlt. Es dürfen keine höheren Fahrpreise erhoben werden. Ist eine Begleitung notwendig, kann sie kostenlos mitreisen. Außerdem gibt es Auflagen für Verspätungen über zwei Stunden und ausgefallene Fahrten. Diese Entscheidungen müssen noch von EU-Parlament und EU-Rat gebilligt werden.
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