EXTRABLATT: BDO bietet PBefG-Moratorium an
Die Barrierefreiheit im Fernbusverkehr macht dem Mittelstand unverändert Kummer, insbesondere die erste Stufe ab 2016. Nicht zuletzt sieht sich der BDO gegenüber der Schiene benachteiligt. Nun wird eine Fristrücknahme angeboten, im Gegenzug für eine kundenorientierte Selbstverpflichtung. Die Union drängt auf eine Einigung der Betroffenen. Behindertenvertreter bleiben jedoch skeptisch.
Spätestens seit der IAA wabern Gerüchte durch die Branche, dass der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) sich für eine Aufweichung der PBefG-Fristen zur Barrierefreiheit einsetzen würde (ÖPNV aktuell 39, 44/14).
Jetzt liegt ein solcher Vorschlag „amtlich“ auf dem Tisch: Bei einer nichtöffentlichen Expertenanhörung im Bundestags-Verkehrsausschuss hat der Mittelstand nun gemeinsam mit MFB Flixbus, Deutscher Touring (DTG) und Postbus folgendes Betriebskonzept vorgeschlagen:
• Pflicht zur Barrierefreiheit neuer Fernbusse erst ab 2020 (statt ab 2016)
• Im Gegenzug soll gelten: „Auf allen Fernbus-Hauptverbindungen in Deutschland wird täglich ein Fahrzeug eingesetzt, das über einen Rollstuhlplatz sowie einen Platz für eine Begleitperson verfügt.“
• Voraussetzung: Voranmeldung von 3 bis 5 Tagen
Aus BDO-Sicht ist die heutige Regelung mit vielen Nachteilen behaftet – für Betreiber, Behörden wie Kunden.
Behinderte könnten nicht wissen, wo ein barrierefreies Neufahrzeug zum Einsatz kommt. „Gemeinsames Ziel aller Beteiligten sollte aber sein, mehr Verlässlichkeit für den Fahrgast zu erhalten“, argumentiert BDO-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard.
Mehr zu dem Thema finden Abonnenten von <link abo einzelabo.html _blank><link abo einzelabo.html _blank external-link>ÖPNV aktuell im Extrablatt Ausgabe 9a/15.