EuGH kassiert DSB-Beihilfeentscheidung
Das Europäische Gericht (EuG) hat die EU-Kommission verpflichtet, ihre Beihilfeentscheidung zu Danske Statsbaner (DSB) aus dem Jahre 2010 neu zu bewerten. Die Behörde habe nämlich den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Staat und seinem Verkehrsunternehmen fälschlicherweise nach der Verordnung 1370/07 beurteilt, statt nach der Vorgängerregelung.
Sowohl das Beihilfeverfahren als auch die jetzige EuGH-Entscheidung gehen auf den dänischen Fernbususunternehmer Jørgen Andersen zurück, der mit seinem Gråhundbus („Greyhound“) im Wettbewerb mit der DSB steht, insbesondere beim „Bornholmerbussen“ von Kopenhagen ins südschwedischen Ystad, wo die Fähre auf die dänische Insel Bornholm ablegt. Bis 2009 parierte die Staatsbahn den Preis des privaten Konkurrenten auf der Straße, inzwischen aber ist sie deutlich teurer.
Wegen der DSB-Preispolitik hatte Gråhundbus bereits 2003 eine Beihilfebeschwerde eingereicht und blieb hartnäckig an dem Fall dran, durch diverse Gerichtsverfahren. Die Kommission erteilte Dänemark einige Auflagen, genehmigte das Finanzierungsmodell jedoch grundsätzlich. Sie bewertete die Verhältnisse vor dem Stichtag 3. Dezember 2009 bereits nach der neuen Verordnung 1370/07, obwohl damals noch die Verordnung 1191/69 galt. Die Begründung der Kommission überzeugte die Luxemburger Richter nicht.
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