EuGH bestätigt: Farben von DB Fernverkehr nicht als EU-Marke eintragungsfähig

Drei horizontale Streifen Lichtgrau/Verkehrsrot/Lichtgrau sind als EU-Gemeinschaftsmarke nicht eintragungsfähig, weil sie eine im Bahnverkehr übliche Farbkombination darstellen.

Damit seien sie ungeeignet, die Deutsche Bahn (DB) als Absender eindeutig zu kennzeichnen, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt. Die Luxemburger Richter bestätigten damit einen Bescheid des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
Zuvor hatte bereits das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) den DB-Antrag auf Schutz ihrer Fernverkehrs-Farben verworfen (ÖPNV aktuell 96/10). In einem liberalisierten Fernverkehrsmarkt kommt der Kundenansprache über Marken eine immer größere Bedeutung zu. Inzwischen hat die DB aber das ICE-Design als deutsche Marke eintragen lassen (ÖPNV aktuell 17/12). Doch auch in Deutschland wird die Eignung etablierter Gestaltungselemente im Bahnverkehr als Marke zunehmend kritisch gewürdigt (ÖPNV aktuell 22/12).

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