EU-Kommission: Bei Dauerverlustausgleich agiert SNCF nicht wie ein Privatinvestor
Die EU-Kommission hat den Französischen Bahnen (SNCF) verboten, ihre seit Jahren marode Fährtochter Seafrance mit einer Kapitalspritze und einem Darlehen über zusammen 223 Mio. EUR vor der Insolvenz zu retten (ÖPNV aktuell 53/11).
Zwar wäre eine Rettungsbeihilfe grundsätzlich genehmigungsfähig, beschied Kommissionsvizepräsident und Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia die Antragsteller. Aber die SNCF füttere das dauerdefizitäre Verkehrsunternehmen seit Jahren durch und könne daher nicht als normaler Investor eingestuft werden.
Alternativ hätte die Beihilfe genehmigt werden können, wenn sich Seafrance mit 50 % Eigenmitteln am Rettungspaket beteiligt hätte. Für Seafrance sahen Frankreich und seine Staatsbahn aber nur eine Quote von 5 % vor, erklärte Almunia (Az. SA.32600).
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