Eon bleibt an seinen freiwilligen Verzicht der Betriebsgenehmigungen für die Bahnstrom-Kohlekraftwerke Datteln gebunden

Die Betriebsgenehmigungen für die Steinkohlekraftwerke Datteln I bis III erlöschen unwiderruflich zum Jahresende 2012. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in letzter Instanz entschieden und damit eine Klage von Eon abgewiesen.

Ein Weiterbetrieb des wichtigen Bahnstromlieferanten ist trotzdem gesichert: Denn das Land Nordrhein-Westfalen bereitet eine „gestreckte Stilllegungsverfügung“ vor. „Die Duldung eines ungenehmigten Anlagenbetriebes ist rechtlich nur in Ausnahmefällen möglich“, erklärte Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) nach Gesprächen mit der Bezirksregierung Münster und Eon. „Ein solcher Ausnahmefall besteht hier, weil die Erzeugung von Bahnstrom und Fernwärme im öffentlichen Interesse ist.“
Eon hat sich im Zuge des Alternativkonzepts verpflichtet, in Datteln einen Bahnstromkonverter zu errichten. Er wird ab 2014 die Versorgung übernehmen. Der Vorstandschef der Deutschen Bahn (DB) Rüdiger Grube hatte bei einer Stilllegung von Datteln I bis III vor Ausfällen im winterlichen Bahnverkehr gewarnt.

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