Enzkreis schöpft Übergangsfrist des neuen PBefG komplett aus
Zum 31. Dezember 2013 sollen die „vorhandenen Verkehrsunternehmen“ im Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis (VPE) Direktvergaben für die nicht eigenwirtschaftlich zu erbringenden Regionalbusleistungen erhalten. Das hat das Pforzheimer Landratsamt in Abstimmung mit der Stadt Pforzheim angekündigt.
Damit schöpfen die beiden Aufgabenträger die Übergangsfrist des novellierten § 62 PBefG komplett aus. Bis zum genannten Stichtag dürfen Dienstleistungsaufträge demnach noch von den Vorgaben der EU-Verordnung 1370/07 abweichen. Auf den neuen Paragrafen weist der Enzkreis in seiner Ankündigung ausdrücklich hin. Zudem ist eine neue „Allgemeine Vorschrift“ zum VPE-Tarif in Vorbereitung.
Die Altunternehmen haben 2011 teils hohe Summen als „Beteiligungsbeitrag für Verbundtarif und ergänzenden Finanzausgleich für zusätzliche Fahrplanleistungen“ erhalten: DB Südwestbus 1,7 Mio. EUR, Eberhardt 0,5 Mio. EUR sowie Binder und Müller (Birkenfeld) jeweils knapp 0,3 Mio. EUR.
Die VPE-Stadtverkehre Pforzheim und Mühlacker sind von der Direktvergabe ausgenommen. Auch für Regionalbuslinien in Nachbarkreise ist eine Direktvergabe nicht konkretisiert worden. Allerdings will der Aufgabenträger sich mit den Nachbarn absprechen.
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