Einigung auf technische Säule des 4. Eisenbahnpakets am Mittwochabend

Die Unterhändler des Trilogs haben dazu drei Einzelgesetze unter Dach und Fach gebracht.

An der formellen Zustimmung durch die EU-Verkehrsminister und das EU-Parlament bestehen keine Zweifel. Bis zuletzt waren die Mitbestimmungsrechte und die Umsetzungsfrist strittig. Bei den Durchführungsbestimmungen sehen die Abgeordneten ihre Mitspracherechte nun bei allen entscheidenden Punkten gesichert, etwa dem Geltungsbereich der Harmonisierungsvorgaben (TSI), dem Grad der Harmonisierung oder den Sozialzielen der Bahngesellschaften. Für die vollstündige Umsetzung der neuen Regeln wurden drei Jahre festgelegt. Die Mitgliedsstaaten können die Frist begründet um zwölf Monate verlängern.

Teilen
Drucken
Nach oben