EEG-Vorteil für E-Mobilität im Nahverkehr in Bedrängnis

Die Verkehrswende ist Teil der Energiewende – doch jetzt mehren sich die Stimmen, die dem (elektrischen) Nahverkehr seine Vorteile bei der EEG-Umlage wegnehmen wollen. Zu ihnen gehören auch Verbraucherschützer.

Die Energiewende ist nicht umsonst zu haben. Das hat die jetzt von Umweltminister Peter Altmaier (CDU) turnusmäßig neu festgesetzte EEG-Umlage für 2013 wieder einmal bewiesen. Maßgeblich getrieben wird die 50-prozentige Erhöhung der Umlage durch den steilen Anstieg der Ökostromproduktion, dessen Abnahme vom Gesetzgeber garantiert ist.
Zu den schärfsten Kritikern dieser EEG-Bestimmungen gehört die FDP. Sie beklagt Fehlsteuerungen durch die Subvention.
Auf die Seite der Kritiker hat jetzt aber auch der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) geschlagen. Ausnahmen für energieintensive, exportorientierte Unternehmen findet diese Lobby in Ordnung, um diese Betriebe im Land zu halten.
Dagegen werden Ausnahmen für Unternehmen ohne Abwanderungspotenzial kategorisch abgelehnt. Die von ihnen nicht gezahlte EEG-Umlage muss durch höhere Beiträge von Verbrauchern sowie kleinen und mittleren Betrieben ausgeglichen werden.
Ausdrücklich nennt der VZBV hier den Schienenverkehr. Dessen Betriebe nutzen das Kostenschlupfloch in verstärktem Maße, wie eine Grünen-Anfrage im Bundestag ergeben hat. Der EEG-Rückerstattungsanspruch beträgt 2012 voraussichtlich 157 Mio. EUR. Wegen der höheren Umlage steigt er 2013 voraussichtlich auf 232 Mio. EUR.
Der Präsident des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Jürgen Fenske plädiert nun dafür, die Vorteile für den Nahverkehr noch auszuweiten. Denn bislang sei nur Fahrstrom begünstigt, nicht aber der Stromverbrauch von Rolltreppen, Aufzügen oder Ticketautomaten. Auch kleine ÖPNV-Unternehmen kommen nicht in den Genuss der Ausnahmeregelung.

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