Düsseldorfer U 81: Klage gegen Planfeststellungsbeschluss abgewiesen
Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden und damit die Klage eines Anwohners abgewiesen. Die Strecke sei planerisch gerechtfertigt und das Vorhaben vernünftigerweise geboten. Der Planfeststellungsbeschluss verstoße ferner nicht gegen zwingende Rechtsvorschriften und genüge dem Abwägungsgebot. Das OVG hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. (jb)