Doppelrolle von Aufgabenträgern und Genehmigungsbehörde unkritisch
Die CDU-FDP-Landesregierung in Schleswig-Holstein will den Aufgabenträger nach der Finanzverantwortung nun auch die Funktion als PBefG-Genehmigungsbehörde übertragen. Die Doppelrolle wird unkritisch gesehen. Bei Zweifeln am Verwaltungshandeln könnten die Betroffenen außerdem klagen.
Ab dem 1. Januar 2013 sollen die ÖPNV-Aufgabenträger in Schleswig-Holstein zusätzlich auch die Funktion der PBefG-Genehmigungsbehörden übernehmen. Eine Novelle der entsprechenden Verordnung hat die CDU/FDP-Landesregierung in der Kabinettsitzung vom Mittwoch beschlossen.
„Mit dieser Bündelung der Gesamtverantwortung werden die Strukturen im öffentlichen Verkehr überschaubarer und Entscheidungen auch politisch nachvollziehbarer“, begründete Verkehrsminister Jost de Jager (CDU) die neue Zuständigkeit. Damit würden Verwaltungsstrukturen an die Anforderungen eines modernen, flexiblen Nahverkehrs angepasst.
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