Direktvergabe für Inselfähren auf dem Prüfstand

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss sich mit der Frage befassen, ob Personendienste zu Nordseefähren unter die EU-Verordnung 1370/07 fallen – und wenn ja, ob dann eine Direktvergabe zulässig ist, obwohl das nationale Recht eigentlich Wettbewerb vorschreibt.

Das College van Beroep voor het Bedrijfsleven (Berufungsgericht für Wirtschaftsverwaltungsrecht) hat die Fragen vorgelegt. Fünf nicht berücksichtigte Reedereien wollen erreichen, dass das Verkehrsministerium (IenM) die Dienste zu den Westfriesischen Inseln weiterhin ausschreibt. Zum ersten Mal hat der Aufgabenträger eine Direktvergabe vorgenommen, gestützt auf Art. 1  Abs. 2 der Verordnung.
Um sie zur Anwendung zu bringen, hat das IenM das Wattenmeer zu einem Binnenschifffahrtsweg erklärt. Die Kläger sehen das kritisch, ebenso die Übernahme des Schwellenwerts von 300.000 km/a. Auch wurde die Direktvergabe nicht europaweit angekündigt. Vor allem aber verweisen die nicht berücksichtigten Reedereien auf die Ausschreibepflicht aus dem Personenverkehrsgesetz von 2000.

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