Direktvergabe beschäftigt wohl den EuGH
Der Streit um die Marktordnung im ÖPNV läuft heiß. Nach der Politik nimmt sich nun aller Voraussicht nach auch der Europäische Gerichtshof der Frage an, wie eng oder weit eine Direktvergabe zu fassen sei. Das hat der Vergabesenat des Düsseldorfer OLG verdeutlicht. Für den Regionalverkehr Köln bedeutet dies weitere Unsicherheit. Dagegen sieht es im Verfahren um die Wupsi-Direktvergabe nach einem baldigen Urteil aus.
Insgesamt drei Verfahren um geplante kommunale Direktvergaben waren am Mittwoch, den 7. Dezember, im Düsseldorfer Oberlandesgericht terminiert. Ab 9 Uhr verhandelte der Vergabesenat in Raum A 208 unter dem Vorsitz von Richter Heinz-Peter Dicks die sofortigen Beschwerden• von Hüttebräucker gegen die Stadt Leverkusen und den Rheinisch-Bergischen Kreis (Bergisch-Gladbach) wegen Wupsi• von Hüttebräucker gegen den Rhein-Sieg-Kreis (Siegburg) wegen RVK• und von DB Rheinlandbus (BVR), ebenfalls gegen den Rhein-Sieg-Kreis wegen RVK.Die beigeladenen Verkehrsunternehmen waren nicht vor der Richterbank erschienen, allerdings waren Wupsi-Chef Marc Kretkowski und ein RVK-Vertreter im Saal präsent, ebenso eine ganze Reihe weiterer Akteure von kommunaler Seite einschließlich des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS).
Auch die Aufgabenträger waren nicht als Prozessvertreter präsent. In allen drei Verfahren ließen sie sich durch die Bremer Kanzlei BBG und Partner vertreten, die mit Hubertus Baumeister, Gerrit Landsberg und Jantje Stuß gekommen war.
Ihnen saßen der Busunternehmer Rainer Hüttebräucker und die RWP-Anwälte Clemens Antweiler und Maria Najdenova gegenüber, später dann auch BVR-Geschäftsführer Siegfried Dargatz, Anwalt Wilant Tresselt von der Frankfurter Wirtschaftskanzlei Göhmann sowie Stefan Sandrock als Vertreter der DB-Rechtsabteilung. (msa/NaNa Brief)
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