Die Macht der Daten

Unternehmen müssen auch ihren Wettbewerbern Echtzeitdaten über die wich­tigsten Anschlussverbindungen zur Verfügung stellen, verfügt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil zu Westbahn vs. ÖBB. Das Wohl des Fahrgastes sowie der faire Wettbewerb stehen bei der Entscheidung im Vordergrund. Inzwischen sammelt Google privat die Fahrplandaten, um sie in den Routenplaner auf Maps zu integrieren.

Der EuGH gründet sein Urteil darauf, dass die dem Fahrgast gegebenen Informationen „für sie von Nutzen sein müssen“.
Das sei aber nur der Fall, wenn er über die jeweils aktuellsten Informationen verfüge, da durch inzwischen eingetretene Änderungen die ihm vorher mitgeteilten Informationen „überholt sind“. Die Eisenbahnunternehmen sind somit verpflichtet, Echtzeitinforma­tionen über die wichtigsten Anschlussverbindungen zu geben.
Der Gerichtshof stellt fest, dass sich diese Pflicht auf alle wichtigsten Anschlussver­bindungen bezieht, sowohl die des betreffenden Eisenbahnunternehmens als auch die der anderen Unternehmen. Eine enge Auslegung der Informa­tionen, zu denen die Fahrgäste Zugang haben müssen, würde ihr Umsteigen behindern. Sie würde das Informationsziel des Unionsrechts infrage stellen, indem für die Fahrgäste ein Anreiz geschaffen würde, die großen Eisenbahnunternehmen zu bevorzugen, die in der Lage wären, ihnen Echtzeitinformationen über alle Teilabschnitte ihrer Fahrt zu geben.

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