DB unterliegt beim BGH bei Stationspreisen

Mehrere Klagen von Bahnunternehmen gegen die Stationspreise der DB Station & Service AG (DB StuS) waren auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erfolgreich. Am 12. November wies der BGH die Nichtzulassungsbeschwerden der Konzerntochter zurück (Az u. a. KZR 69/12 und KZR 70/12).

 

DB StuS wandte sich mit ihren Nichtzulassungsbeschwerden gegen die zivilgerichtliche Kontrolle und die Anwendung des § 315 BGB. Insbesondere das Kammergericht Berlin als Revisionsinstanz betonte bei den Verfahren das Bedürfnis der Wettbewerbsbahnen nach zivilgerichtlichem Rechtsschutz, da die Kompetenzen der Bundesnetzagentur nur unzureichenden Schutz böten, so die Rechtsanwaltskanzlei BSU-Legal. Laut beider bisheriger Instanzen (Landgericht und Kammergericht Berlin) konnte die DB-Tochter die Billigkeit der Preise nach § 315 nicht darlegen. Daher seien die Entgelte, die über dem SPS 2004 liegen, zivilrechtlicht nicht geschuldet. Verfahrensgewinner sind unter anderem Metronom sowie die Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser (EVB). Insgesamt hat der Verband der Aufgabenträger, die BAG-SPNV, 30 Verfahren zu den Stationspreisen aufgelistet. Weitere Verfahren betreffen die Regionalfaktoren.
Der BAG-SPNV gibt nach diesem Urteil noch anhängigen Verfahren in Sachen Stationspreise gute Chancen. Das Urteil bedeute, dass die Strategie nicht aufgegangen sei, Stationspreiserhöhungen mit minimaler Transparenz durchzuführen. Für jede Station müssten künftig die Kosten klarer gestellt werden. Nach BAG-SPNV-Schätzung geht es bei den augenblicklichen Klagen um einen Streitwert von rund 43 Mio. EUR.  

Teilen
Drucken

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Nach oben