CDU NRW will Düsseldorfer OLG-Urteil gegen ÖPNV-Direktvergaben reparieren

Die CDU im Landtag Nordrhein-Westfalen (NRW) will ÖPNV-Direktvergaben wieder ermöglichen, nachdem diese Möglichkeit am 2. März 2011 durch den Vergabesenat beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Fall Veelker ./. Münsterlandkreise kassiert worden war. Um die dort festgestellte „Sperrwirkung“ in § 2 Absatz 10 des Landes-ÖPNV-Gesetzes NRW zu reparieren, hat die Fraktion jetzt eine Ergänzung der Vorschrift um einen einzigen Satz beantragt.

Die Union begründet ihre Initiative damit, dass die EU mit der Verordnung 1370/07 einerseits den freien und transparenten Marktzugang sicherstellen wollte, andererseits den Aufgabenträgern aber ausdrücklich auch eine Eigen- oder Regieproduktion erlaubt hat.

Mehr zu dem Thema finden Abonnenten von <link external-link external link in new>ÖPNV aktuell in Ausgabe 31+32/11.

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