Busförderung auf dem Beihilfe-Prüfstand
Die EU-Kommission hat eine förmliche Beihilfeprüfung der Busförderung in der Region Paris eröffnet. Bei dem Verfahren geht es um 263 Mio. EUR Zuschuss, welche das Syndicat des Transports d‘Île-de-France (STIF) zwischen 1994 und 2008 an 235 öffentliche und private Verkehrsunternehmen gezahlt hat. Mit dem Geld wurden nicht nur höherwertige Fahrzeuge, sondern auch „bestimmte Ausrüstungsgegenstände“ bezuschusst.
Frankreich ist nach Angaben der EU-Kommission bislang überzeugt, dass die Zuschüsse im Einklang mit der EU-Verordnung 1370/07 gezahlt wurden.
Allerdings vermisst Brüssel bis heute Informationen dazu, worin denn nun die Gemeinwohlverpflichtung dieser Busförderung bestanden haben soll. Zudem habe STIF bislang keinen Ausgleichsparameter spezifiziert, geschweige denn nachgewiesen, wie eine Überkompensierung ausgeschlossen wurde.
Das Verfahren beruht auf einer Beschwerde aus dem Jahr 2008. Parallel wurde STIF vor französischen Verwaltungsgerichten verklagt. Durch zwei Instanzen wurde der Aufgabenträger dabei verurteilt, seine Fördersatzung aufzuheben und eine eventuelle Ersatzregelung in Brüssel notifizieren zu lassen.