Bundesweite Mischkalkulation versus Regionalnetzbepreisung
Vor dem Landgericht Frankfurt verteidigt DB Netz nicht nur Millioneneinnahmen aus den Regionalfaktoren zurückliegender Jahre, sondern hat auch ein politisches Plädoyer für die Wiedereinführung des auf Druck des Bundeskartellamtes abgeschafften Systems abgegeben. Dabei stellte der größte Trassenanbieter im Land auch die Sonderbehandlung der NE-Bahnen in Frage.
Für Dienstag, 13. Januar 2015, hatte das Landgericht (LG) Frankfurt DB Netz und den ZVNL zum Gütetermin und gegebenenfalls zur ersten mündlichen Verhandlung in Raum 304 in Gebäude B gebeten. Der ZVNL fordert weiterhin Aufschläge nach dem System der „Regionalfaktoren“ für seine Trassen in den Netzen „Westsachsen“ und „Elster-Holzland“ zurück.
Das LG Frankfurt hatte den Streitfall schon einmal verhandelt, im letzten Frühjahr (Extrablatt ÖPNV aktuell 13a/14), damals aber mit einer Einzelrichterin. Später wurde der Fall jedoch dieser Kammer entzogen und der dreiköpfig besetzten 6. Kammer für Handelssachen zugeordnet. Daher musste das gesamte Verfahren von vorne aufgerollt werden.
Anders als beim ersten Termin war das Brancheninteresse diesmal gering. Verständlich, schließlich hat das Gericht zwischenzeitlich im ähnlich gelagerten Verfahren mit dem SPNV Nord ein Urteil zugunsten des Bestellers gesprochen.
Gleichwohl konnte der Reporter von „ÖPNV aktuell“ als einziger Zuschauer einige bemerkenswerte Aussagen notieren.
ZVNL-Chef Oliver Mietzsch saß mit Anwalt Bernd Uhlenhut von der Dortmunder Kanzlei BSU dem Freshfields-Anwalt Marcel Kaufmann sowie den DB-Juristen Ruben Etzold und Manuela Rottmann gegenüber.
Die Ausführungen der DB-Vertreter ließen sich als detailliertes juristisches, aber auch politisches Plädoyer verstehen – für die Wiedereinführung von Regionalnetzen mit unterschiedlichen Trassenentgelten.
Mehr zu dem Thema finden Abonnenten von <link abo einzelabo.html _blank external-link>ÖPNV aktuell in Ausgabe 3/15.