Bundesverwaltungsgericht: Klagen gegen Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung erfolglos

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für einen Abschnitt der deutschen Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) auf der Insel Fehmarn abgewiesen.

Das Gericht sah in dem vorläufigen Weiterbetrieb der eingleisigen Fehmarnsundbrücke kein Abweichen von dem deutsch-dänischen Staatsvertrag über eine FFBQ von 2009. Auch würden weder Immissionsgrenzwerte noch die Trinkwasserversorgung auf Fehmarn durch das planfestgestellte Vorhaben gefährdet. Die zuständige Behörde habe auch eine sachgerechte Abwägung der Vor- und Nachteile der Zwischenlösung vorgenommen. Unzumutbare Beeinträchtigungen des Tourismusstandorts durch die Interimslösung hätten die Kläger nicht dargelegt. (AZ: BVerwG 7 A 5.24) (FM)

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