Bundesverkehrsministerium: Drittes Förderprogramm alternative Antriebe im Schienenverkehr
Ab sofort können Anträge für die Beschaffung von Fahrzeugen oder die Umrüstung auf alternative Antriebe sowie für deren betriebsnotwendige Infrastruktur eingereicht werden. Insgesamt werden 412 Mio Euro im Zeitraum von 2021 bis 2026 über die Richtlinie bereitgestellt. Der Anteil der Mittel für die Fahrzeugförderung wird im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans über die europäischen Aufbau- und Resilienzfazilitäten bereitgestellt.