Bundesverfassungsgericht: Bahnhöfe sind öffentlicher Raum
In einer Entscheidung zum Frankfurter Flughafen hat das Bundesverfassungsgericht jetzt festgestellt, dass auch geschlossene Gebäude als öffentlicher Raum gelten, sofern sie einem Unternehmen gehören, das mehrheitlich in öffentlicher Hand liegt, sie dem „allgemeinen kommunikativen Verkehr dienen“ und frei zugänglich sind.
Damit zählt für die Definition des öffentlichen Raumes nicht die Rechtsform eines Unternehmens, sondern die Eigentumsverhältnisse: „Von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche Unternehmen unterliegen ebenso wie im Alleineigentum des Staates stehende öffentliche Unternehmen, die in den Formen des Privatrechts organisiert sind, einer unmittelbaren Grundrechtsbindung", legt das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung fest.
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