Bundesregierung: Gesetzentwurf zum Schutz kritischer Infrastruktur

Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen hat das Bundeskabinett den Entwurf eines KRITIS-Dachgesetzes beschlossen.

Damit werden erstmalig folgende Sektoren zusammengefasst: Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Ernährung, Weltraum sowie Öffentliche Verwaltung. Der Gesetzentwurf soll die bestehenden Regelungen im Bereich der IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen ergänzen. Teil der kritischen Infrastruktur sind Einrichtungen, die essenziell für die Gesamtversorgung in Deutschland sind und mehr als 500.000 Menschen versorgen. Darüber hinaus legt der Gesetzentwurf bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz der kritischen Infrastrukturen durch die Betreiber fest und es ist eine Meldepflicht für Vorfälle vorgesehen. (FM)

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